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L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe TirolNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Mit der Wendung "im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht" verweist § 9 Abs. 1 Tir SHG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die gesetzliche Unterhaltspflicht. Das Bestehen eines solchen Unterhaltsanspruches des Sozialhilfeempfängers ist daher von den Sozialhilfebehörden als Vorfrage zu beurteilen (Hinweis auf das E 26.1.2000, 97/08/0390, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998030201.X01Im RIS seit
26.08.2002