RS Vwgh 2002/6/25 98/03/0201

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Veröffentlicht am 25.06.2002
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Index

L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §140;
AVG §38;
SHG Tir 1973 §9 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Wendung "im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht" verweist § 9 Abs. 1 Tir SHG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die gesetzliche Unterhaltspflicht. Das Bestehen eines solchen Unterhaltsanspruches des Sozialhilfeempfängers ist daher von den Sozialhilfebehörden als Vorfrage zu beurteilen (Hinweis auf das E 26.1.2000, 97/08/0390, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998030201.X01

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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