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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Mitbeteiligte hat in seinem hier gegenständlichen - undatierten, an die "Verkehrsbehörde" gerichteten und bei der belangten Behörde am 2. Juni 1998 eingelangten - Schreiben darauf hingewiesen, dass er um Erteilung einer weiteren Schifffahrtskonzession sowie um die Erweiterung seiner Konzession am 26. März 1998 "eingekommen" sei, sodass davon auszugehen ist, dass ein diesbezügliches Verwaltungsverfahren anhängig war. Die belangte Behörde hätte daher in diesem Verwaltungsverfahren die Frage der Verfügungsberechtigung der Beschwerdeführerin über das betreffende Privatgewässer klären müssen. Ein rechtliches Interesse an der Erlassung des beantragten Feststellungsbescheides ist somit zu verneinen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030278.X01Im RIS seit
26.08.2002