RS Vwgh 2002/6/25 99/03/0278

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Veröffentlicht am 25.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §38;
AVG §56;
SchiffahrtsG 1997 §78 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Der Mitbeteiligte hat in seinem hier gegenständlichen - undatierten, an die "Verkehrsbehörde" gerichteten und bei der belangten Behörde am 2. Juni 1998 eingelangten - Schreiben darauf hingewiesen, dass er um Erteilung einer weiteren Schifffahrtskonzession sowie um die Erweiterung seiner Konzession am 26. März 1998 "eingekommen" sei, sodass davon auszugehen ist, dass ein diesbezügliches Verwaltungsverfahren anhängig war. Die belangte Behörde hätte daher in diesem Verwaltungsverfahren die Frage der Verfügungsberechtigung der Beschwerdeführerin über das betreffende Privatgewässer klären müssen. Ein rechtliches Interesse an der Erlassung des beantragten Feststellungsbescheides ist somit zu verneinen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030278.X01

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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