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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe auf Aufhebung zweier Gesetzesnovellen wegen Nichterfüllung des VerbesserungsauftragsRechtssatz
Da der Einschreiter der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen entweder seine Eingabe durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt verbessert wieder vorzulegen oder einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zu stellen, nicht nachgekommen ist, war seine Eingabe zurückzuweisen (§19 Abs3 Z2 litc VfGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:G224.2003Dokumentnummer
JFR_09959776_03G00224_01