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L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe TirolNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das Gesetz eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches eines Kindes nicht kennt, es besteht allerdings nur mehr ein Anspruch des Kindes auf den notwendigen Unterhalt, wenn es Handlungen gesetzt hat, die erbrechtlich dessen Ausschluss vom Pflichtteil rechtfertigen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998030201.X04Im RIS seit
26.08.2002