RS Vwgh 2002/6/26 2000/21/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Es muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass sich nicht rechtskundige Personen ohne entsprechende Erfahrungen leicht im Irrtum über die Rechtslage betreffend den Eintritt der Zustellungswirkungen mit der Hinterlegung beim Postamt (genauer: mit dem Beginn der Abholfrist) befinden können (Hinweis E 27. Jänner 1995, 94/02/0502).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000210086.X01

Im RIS seit

14.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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