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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass sich nicht rechtskundige Personen ohne entsprechende Erfahrungen leicht im Irrtum über die Rechtslage betreffend den Eintritt der Zustellungswirkungen mit der Hinterlegung beim Postamt (genauer: mit dem Beginn der Abholfrist) befinden können (Hinweis E 27. Jänner 1995, 94/02/0502).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000210086.X01Im RIS seit
14.10.2002Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011