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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/21/0204Rechtssatz
Aus Handlungen nach Erlassung des angefochtenen Bescheides kann denknotwendig seine Rechtswidrigkeit - also auch eine Verletzung des Parteiengehörs - nicht abgeleitet werden.
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999210072.X03Im RIS seit
06.08.2002