RS Vwgh 2002/6/26 99/21/0072

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/21/0204

Rechtssatz

Aus Handlungen nach Erlassung des angefochtenen Bescheides kann denknotwendig seine Rechtswidrigkeit - also auch eine Verletzung des Parteiengehörs - nicht abgeleitet werden.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999210072.X03

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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