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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Der Verlust der Handlungsfähigkeit eines Beschwerdeführers berührt das mit seinem Rechtsvertreter gültig zu Stande gekommene Vollmachtsverhältnis (auf das sich dieser beruft), nicht (daher VwGH-Beschwerde zulässig).
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Vertretungsbefugnis Inhalt UmfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000040071.X01Im RIS seit
18.09.2002