RS Vwgh 2002/6/26 2000/04/0071

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Verlust der Handlungsfähigkeit eines Beschwerdeführers berührt das mit seinem Rechtsvertreter gültig zu Stande gekommene Vollmachtsverhältnis (auf das sich dieser beruft), nicht (daher VwGH-Beschwerde zulässig).

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000040071.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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