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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Nachbarn ist im Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes nach § 354 GewO 1994 keine Stellung eingeräumt, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektivöffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte.
Schlagworte
GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000040071.X04Im RIS seit
18.09.2002