RS Vwgh 2002/6/26 2000/04/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §354;

Rechtssatz

Den Nachbarn ist im Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes nach § 354 GewO 1994 keine Stellung eingeräumt, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektivöffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte.

Schlagworte

Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000040071.X04

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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