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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/12/0145 E 11. August 1994 RS 3Stammrechtssatz
Bei einer Beförderung handelt es sich wie bei Aufnahme ins öffentlichrechtliche Dienstverhältnis oder Überstellung um eine Ernennung, die rechtsbegründend erfolgt (Hinweis: E 2.10.1969, 390, 693/68, VwSlg 7650 A/1969).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120218.X02Im RIS seit
19.09.2002