RS Vwgh 2002/6/26 99/13/0001

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Der Umstand, dass es sich gegebenenfalls nicht um "Tätigkeitsorte", sondern um "Einsatzgebiete" handelte, ändert nichts an der entscheidenden Vertrautheit des Abgabepflichtigen, eines Gendarmeriebeamten, mit diesen Gebieten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999130001.X01

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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