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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §79 Abs1;Rechtssatz
Eine Reduzierung der Lautstärke der Diskothekenmusik kann der Art sein, dass es in das "Wesen" der (genehmigten) Betriebsanlage eingreift, sei es dass die Diskothek überhaupt nicht mehr als solche oder nur in einer Form betrieben werden kann, dass sie nur mehr bestimmte bzw. andere Zielgruppen ansprechen kann (hier: kein derartiger Fall, kein Anhaltspunkt dafür, es werde im Sinne der Rechtsprechung des VwGH - Hinweis E 26.6.2002, 2002/04/0037 - "in die Substanz des verliehenen Rechtes" eingegriffen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000040113.X01Im RIS seit
18.09.2002