RS Vwgh 2002/6/26 2000/04/0113

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §79 Abs1;

Rechtssatz

Eine Reduzierung der Lautstärke der Diskothekenmusik kann der Art sein, dass es in das "Wesen" der (genehmigten) Betriebsanlage eingreift, sei es dass die Diskothek überhaupt nicht mehr als solche oder nur in einer Form betrieben werden kann, dass sie nur mehr bestimmte bzw. andere Zielgruppen ansprechen kann (hier: kein derartiger Fall, kein Anhaltspunkt dafür, es werde im Sinne der Rechtsprechung des VwGH - Hinweis E 26.6.2002, 2002/04/0037 - "in die Substanz des verliehenen Rechtes" eingegriffen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000040113.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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