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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine Betätigung objektiv geeignet ist, Einnahmenüberschüsse (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) zu erwirtschaften, handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage (Hinweis E 31. März 2000, 95/15/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130172.X05Im RIS seit
07.10.2002