RS Vwgh 2002/6/26 99/21/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2002
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §43;

Rechtssatz

Aus § 36 Abs. 2 Z. 1 zweiter Fall FrG 1997 ist abzuleiten, dass trotz einer teilbedingten Strafnachsicht durch ein Gericht die Annahme gerechtfertigt sein kann, dass der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999210219.X01

Im RIS seit

29.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten