RS Vwgh 2002/6/26 2002/12/0015

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §69;
AVG §8;
DVG 1984 §14 Abs1;

Rechtssatz

Wenngleich der frühere Bescheid durch die bloße Bewilligung der Wiederaufnahme gemäß § 14 Abs. 1 DVG zunächst noch nicht aufgehoben wird, begründet deren Rechtskraft bereits die Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erlassung eines der materiellen Rechtslage entsprechenden Bescheides im wiederaufgenommenen Verfahren (und zwar ungeachtet der zwischenzeitigen weiteren Zugehörigkeit des früheren Bescheides zum Rechtsbestand) sowie die damit kommunizierenden subjektiven Rechte der Verfahrenspartei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120015.X02

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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