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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2;Rechtssatz
Der Ansicht, dass es die Bestimmung des § 9 Abs. 1 Z. 5 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes, BGBl Nr 1970/54, wonach durch die Tätigkeit von Gastprofessoren an Kunsthochschulen kein Dienstverhältnis begründet werde, nicht entbehrlich macht, das Rechtsverhältnis des Abgabepflichtigen zur Hochschule nach abgabenrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu untersuchen, ob die für und gegen die Selbständigkeit des Abgabepflichtigen sprechenden Merkmale überwiegen, kann nicht entgegengetreten werden. Aus der erwähnten hochschulorganisationsrechtlichen Vorschrift für sich allein lässt sich nämlich nicht bestimmen, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130086.X01Im RIS seit
07.10.2002