RS Vwgh 2002/6/26 98/13/0086

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
72/01 Hochschulorganisation

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;
KHSchOrgG §9 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Der Ansicht, dass es die Bestimmung des § 9 Abs. 1 Z. 5 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes, BGBl Nr 1970/54, wonach durch die Tätigkeit von Gastprofessoren an Kunsthochschulen kein Dienstverhältnis begründet werde, nicht entbehrlich macht, das Rechtsverhältnis des Abgabepflichtigen zur Hochschule nach abgabenrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu untersuchen, ob die für und gegen die Selbständigkeit des Abgabepflichtigen sprechenden Merkmale überwiegen, kann nicht entgegengetreten werden. Aus der erwähnten hochschulorganisationsrechtlichen Vorschrift für sich allein lässt sich nämlich nicht bestimmen, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130086.X01

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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