RS Vwgh 2002/6/26 2002/04/0032

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Behörde mangels Angaben des Beschuldigten zu seinen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen zu deren Einschätzung berechtigt war (Hinweis E 11.11.1998, 98/04/0034).

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040032.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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