RS Vwgh 2002/6/26 2002/04/0037

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass auf dem Boden der Rechtslage nach der Gewerberechtsnovelle 1997 für den Verwaltungsgerichtshof nicht zu finden ist, dass einem Maßstab der "wirtschaftlichen Zumutbarkeit" in einem subjektiven Sinne (nach der konkreten Wirtschaftssituation eines Unternehmens) bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 79 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz GewO 1994 rechtliche Relevanz zukäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040037.X04

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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