Index
L50006 Pflichtschule allgemeinbildend SteiermarkNorm
AVG §60;Rechtssatz
In einer Entscheidung über die Aufnahme eines dem Schulsprengel nicht angehörigen Schulpflichtigen nach § 23 Abs. 2 Stmk PSchErhG 1970 wurde zwar ausgeführt, dass die Betreuung in einer bestimmten sprengelfremden Kinderbetreuungseinrichtung "eine optimale Betreuungsform darstelle, die hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen Betreuung und Entfaltung der Schüler biete"; weshalb diese Betreuungsform einer in der Wohnsitzgemeinde des Schulpflichtigen angebotenen Betreuung vorzuziehen sei, wurde jedoch nicht erörtert. Ebenso unterblieb eine Auseinandersetzung mit den von der Wohnsitzgemeinde geltend gemachten Interessen (Erhaltung der 4-Klassigkeit der Volksschule der Gemeinde). Eine solche Begründung genügt den Anforderungen des § 60 AVG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100206.X02Im RIS seit
19.09.2002Zuletzt aktualisiert am
03.06.2014