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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand allein, dass Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft bestehen, begründet noch keinen Anspruch eines einzelnen Mitgliedes auf Durchführung der von ihm gewünschten Sonderteilung. Ob eine Sonderteilung zulässig ist, ist nämlich allein an Hand der Kriterien des § 42 Abs. 4 Tir FlVfLG 1996 zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X07Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009