RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0163

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Wenn eine Wasserkraftanlage nur dazu geeignet ist, gerade noch den Energiebedarf der eigenen Einrichtungen des Bewilligungswerbers zu decken, kann sich das Vorhandensein eines Vorteiles im allgemeinen Interesse im Sinne des § 63 lit. b WRG 1959 nur aus außergewöhnlichen, einer besonderen Begründung bedürftigen Umständen ergeben (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X09

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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