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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §63 litb;Rechtssatz
Wenn eine Wasserkraftanlage nur dazu geeignet ist, gerade noch den Energiebedarf der eigenen Einrichtungen des Bewilligungswerbers zu decken, kann sich das Vorhandensein eines Vorteiles im allgemeinen Interesse im Sinne des § 63 lit. b WRG 1959 nur aus außergewöhnlichen, einer besonderen Begründung bedürftigen Umständen ergeben (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X09Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
04.07.2016