RS Vwgh 2002/6/27 98/07/0194

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §109;
WRG 1959 §17 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren iSd § 17 Abs 1 iVm § 109 WRG 1959 mutet die Schlussfolgerung, dass das Ziel einer CO2-Vermeidung mit einem Vorhaben, das zur Gänze der Einspeisung des mit Hilfe der Wasserkraft gewonnen Stroms in das öffentliche Netz dient, eher unterstützt wird als mit einem Vorhaben, bei welchem der Antragsteller die aus Wasserkraft gewonnene Energie für sich selbst nutzen will, nachvollziehbar an (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070194.X05

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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