RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0164

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Es besteht kein Recht der Partei auf Zuziehung zur Befundaufnahme durch einen Amtssachverständigen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X05

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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