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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es besteht kein Recht der Partei auf Zuziehung zur Befundaufnahme durch einen Amtssachverständigen.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X05Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009