RS Vwgh 2002/6/27 2002/09/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
beobachten
merken

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §5 Abs1 idF 1999/I/170;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0066 E 19. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 5 Abs 1 DMSG schafft die rechtliche Möglichkeit, die Zerstörung eines geschützten Denkmals oder seine Veränderung zu gestatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002090038.X03

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten