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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/07/0090 E 18. Jänner 2001 RS 6Stammrechtssatz
Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass das zur Bewilligung beantragte Vorhaben nicht bewilligt werden kann, sondern erst ein entsprechend hohes Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit einer tatsächlich zu gewärtigenden Rechtsverletzung (Hinweis E 21. November 1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070092.X01Im RIS seit
18.09.2002