RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §45 Abs2;
AWG 1990 §29;
WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0090 E 18. Jänner 2001 RS 6

Stammrechtssatz

Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass das zur Bewilligung beantragte Vorhaben nicht bewilligt werden kann, sondern erst ein entsprechend hohes Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit einer tatsächlich zu gewärtigenden Rechtsverletzung (Hinweis E 21. November 1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070092.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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