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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 103 WRG 1959 lässt sich keine Grundlage dafür entnehmen, dass die Wasserrechtsbehörde berechtigt sein soll, aus Anlass einer beantragten Bewilligung der Änderung von technischen Anlagenteilen (hier: einer Mühle) vom Antragsteller ein Projekt zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe zu fordern.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußAllgemeinFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070147.X03Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015