RS Vwgh 2002/6/27 98/07/0147

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §103;

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 103 WRG 1959 lässt sich keine Grundlage dafür entnehmen, dass die Wasserrechtsbehörde berechtigt sein soll, aus Anlass einer beantragten Bewilligung der Änderung von technischen Anlagenteilen (hier: einer Mühle) vom Antragsteller ein Projekt zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe zu fordern.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag AusschlußAllgemeinFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070147.X03

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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