RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0163

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Ist es in einem Verfahren zur Errichtung eines Kraftwerkes erforderlich, dass Anlagenteile auf Fremdgrund unter Inanspruchnahme des Rechtsinstitutes der Zwangsrechtseinräumung errichtet und betrieben werden, so bringt dies mit sich, dass den von der Zwangsrechtseinräumung Betroffenen verfahrensrechtlich jeglicher Einwand eröffnet wird, dem die Eignung zukommt, die begehrte Zwangsrechtseinräumung abzuwenden. Es bedarf daher die Frage der Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkbetriebes einer Prüfung schon zur Beurteilung der Notwendigkeit der Zwangsrechtseinräumung nach § 63 lit. b WRG 1959.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X08

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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