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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1 Abs1;Rechtssatz
Weder das AVG noch das AgrVG und auch nicht das Tir FlVfLG 1996 sehen vor, dass in einem Verfahren über eine Sonderteilung zwingend ein Ortsaugenschein in Anwesenheit aller Mitglieder des Landesagrarsenates durchzuführen ist. Die Unterlassung eines derartigen Ortsaugenscheines stellt daher keinen Verfahrensmangel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X03Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009