RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/10/0141 E 21. November 1994 RS 6

Stammrechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenBeweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X04

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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