RS Vwgh 2002/6/27 2002/07/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56 impl;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Eine Feststellung über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht einer geplanten Maßnahme ist unzulässig, wenn der Nachbar die Möglichkeit hat, im Falle der Verwirklichung der Maßnahmen mit einem Antrag nach § 138 WRG 1959 vorzugehen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0102, mit weiteren Ausführungen zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070020.X04

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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