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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde und des Verfahrenshilfeantrags der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer mangels Legitimation infolge Fehlens eines subjektiven öffentlichen Rechtes der Kinder auf Gewährung der Familienbeihilfe und mangels Parteistellung im Verwaltungsverfahren; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos und Ablehnung der Beschwerdebehandlung der Erstbeschwerdeführerin
Entscheidungstexte
Schlagworte
Familienlastenausgleich, Rechte subjektive öffentliche, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B217.2004Dokumentnummer
JFR_09959697_04B00217_01