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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §61 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/02/0491 E 23. Februar 1996 RS 2 (hier: Verstoß gegen § 28 Abs 3 SMG 1997)Stammrechtssatz
Daß sich der Fremde dem behördlichen Zugriff entziehen oder diesen zumindest wesentlich erschweren werde, kann die belBeh schon dann mit Recht annehmen, wenn sich der Fremde geraume Zeit unerlaubt in Österreich aufgehalten hat und im konkreten Verdacht steht, gegen das SGG verstoßen zu haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002020138.X03Im RIS seit
18.09.2002