RS Vwgh 2002/6/28 2002/02/0138

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Veröffentlicht am 28.06.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §61 Abs1;
SGG;
SMG 1997 §28 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/02/0491 E 23. Februar 1996 RS 2 (hier: Verstoß gegen § 28 Abs 3 SMG 1997)

Stammrechtssatz

Daß sich der Fremde dem behördlichen Zugriff entziehen oder diesen zumindest wesentlich erschweren werde, kann die belBeh schon dann mit Recht annehmen, wenn sich der Fremde geraume Zeit unerlaubt in Österreich aufgehalten hat und im konkreten Verdacht steht, gegen das SGG verstoßen zu haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020138.X03

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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