RS Vwgh 2002/6/28 98/02/0180

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Veröffentlicht am 28.06.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ABGB §1151;
ASchG 1994 §2 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Arbeitnehmerbegriff des ASchG 1994 geht über den arbeitsvertragsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff hinaus, sodass auch für Jugendliche, die nur vorübergehend in einem Betrieb arbeiten, wie Ferialpraktikanten, Volontäre oder Jugendliche die ein Pflichtpraktikum absolvieren, die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechtes gelten.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998020180.X03

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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