RS Vwgh 2002/7/2 96/14/0023

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14;
UStG 1972 §12 Abs10;

Rechtssatz

Es war nicht Aufgabe der Behörde, in die Geschäftsbücher des Verkäufers Einsicht zu nehmen, um so festzustellen, ob die Berichtigung des Vorsteuerabzuges vom Steuerpflichtigen hätte erkannt werden müssen. Vielmehr wäre es Sache des Steuerpflichtigen als sorgfältiger Erwerber eines Grundstückes bzw eines Unternehmens gewesen, sich über die aushaftenden Schulden zu erkundigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140023.X03

Im RIS seit

18.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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