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10/10 GrundrechteNorm
CIC 1983;Rechtssatz
Mit den Ausführungen, alle Mitglieder der Kongregation seien gleichsam zu einer Familie eigener Art in Christus vereint, zeigt die Steuerpflichtige keineswegs auf, dass sie hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen verheirateten Arbeitnehmern gleich zu stellen ist. Diese Ausführungen stützen sich auf die Bestimmungen des CIC 1983 und dienen so der Ordnung der inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche, führen jedoch nicht dazu, die Steuerpflichtige steuerlich verheirateten Arbeitnehmern gleich zu stellen. (Hier: Die Steuerpflichtige war einerseits als Religionsprofessorin und anderseits als "geistliche Begleiterin" für den Bereich Spiritualität im Kollegium tätig und machte Aufwendungen für Fahrten zum Mutterhaus der Kongregation geltend.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140128.X02Im RIS seit
18.11.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013