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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §128;Rechtssatz
Die Übung, Spirituosen "wegen ihrer Wertlosigkeit" nicht in der Inventur zu erfassen, stellt einen Buchführungsmangel dar. (Hier:
Der Abgabepflichtige erzielte im Streitzeitraum als Inhaber einer Diskothek Einkünfte aus Gewerbebetrieb.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140003.X02Im RIS seit
18.11.2002