RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Das Gesetz kennt im Bereich der Übertragung eines Wirtschaftsgutes eine Rente, die sofort und zur Gänze zu Sonderausgaben führt (sog. Versorgungsrente) nicht (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X02

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten