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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z1 idF 1999/I/106;Rechtssatz
Bei Annahme einer Gegenleistungsrente liegen Sonderausgaben erst vor, wenn der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG kapitalisierte Wert der Rentenverpflichtung überschritten wird und nicht schon, wenn der niedrigere Wert des hingegebenen Grundstückes überschritten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X01Im RIS seit
18.11.2002