RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0140

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z1 idF 1999/I/106;

Rechtssatz

Bei Annahme einer Gegenleistungsrente liegen Sonderausgaben erst vor, wenn der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG kapitalisierte Wert der Rentenverpflichtung überschritten wird und nicht schon, wenn der niedrigere Wert des hingegebenen Grundstückes überschritten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140140.X01

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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