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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25;Rechtssatz
Wohl ist die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu vorgegebenen Zeiten bzw. auf Abruf durch den Arbeitgeber zu leisten, ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, doch kommt das kurzfristige einvernehmliche Vereinbaren der Arbeitszeit auch bei Gelegenheitsarbeitern vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X05Im RIS seit
18.11.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013