RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Wohl ist die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu vorgegebenen Zeiten bzw. auf Abruf durch den Arbeitgeber zu leisten, ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, doch kommt das kurzfristige einvernehmliche Vereinbaren der Arbeitszeit auch bei Gelegenheitsarbeitern vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X05

Im RIS seit

18.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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