RS Vwgh 2002/7/2 2002/14/0052

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/16/0146 E 24. November 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Ausnahmezustand muß, um Zurechnungsunfähigkeit zu begründen, so intensiv und so ausgeprägt sein, daß das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (Hinweis E 15.3.1988, 87/14/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140052.X02

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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