RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0284

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;

Rechtssatz

Eine "persönliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn (gerade) die Einhebung der Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise beeinträchtigen würde (Hinweis E 20.7.1999, 98/13/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X03

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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