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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §237 Abs1;Rechtssatz
Eine "persönliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn (gerade) die Einhebung der Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise beeinträchtigen würde (Hinweis E 20.7.1999, 98/13/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X03Im RIS seit
18.11.2002