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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25;Rechtssatz
Ob die Auflösung regulärer Arbeitsverhältnisse mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann, welche bei Beendigung der vorliegenden Vertragsbeziehungen nicht eintreten würden, ist für die gegenständliche Frage der Einkünftequalifikation nicht von Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X07Im RIS seit
18.11.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013