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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25;Rechtssatz
Dass die Vertragspartner kein Angestelltenverhältnis begründen und ein solches ausdrücklich erst für zukünftige Tätigkeiten in Aussicht gestellt wurde, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprach.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X02Im RIS seit
18.11.2002