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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §237 Abs1;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt es am Steuerpflichtigen, das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X04Im RIS seit
18.11.2002