RS Vfgh 2004/3/10 B1586/03

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Veröffentlicht am 10.03.2004
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §149 Abs1
ZPO §274

Leitsatz

Keine Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

Rechtssatz

Dem Antragsteller ist es nicht gelungen, glaubhaft darzulegen, daß ihm Beamte des Verwaltungsgerichtshofes zugesichert hätten, den ursprünglich nur an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Verfahrenshilfeantrag rechtzeitig an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten, steht doch dieses Vorbringen im offenen Widerspruch zur regelmäßig geübten Praxis des Verwaltungsgerichtshofes. Im übrigen wirft er den ihm damals Auskunft gebenden Beamten damit vor, ihm gegenüber geäußerte Zusicherungen nicht eingehalten zu haben. Auch dies ist nicht sehr wahrscheinlich - würden doch derartige Zusicherungen, sollten sie tatsächlich erfolgt sein, gegen die Dienstanweisungen dieser Beamten verstoßen.

Entscheidungstexte

  • B 1586/03
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.03.2004 B 1586/03

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1586.2003

Dokumentnummer

JFR_09959690_03B01586_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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