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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Keine Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung von WiedereinsetzungsgründenRechtssatz
Dem Antragsteller ist es nicht gelungen, glaubhaft darzulegen, daß ihm Beamte des Verwaltungsgerichtshofes zugesichert hätten, den ursprünglich nur an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Verfahrenshilfeantrag rechtzeitig an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten, steht doch dieses Vorbringen im offenen Widerspruch zur regelmäßig geübten Praxis des Verwaltungsgerichtshofes. Im übrigen wirft er den ihm damals Auskunft gebenden Beamten damit vor, ihm gegenüber geäußerte Zusicherungen nicht eingehalten zu haben. Auch dies ist nicht sehr wahrscheinlich - würden doch derartige Zusicherungen, sollten sie tatsächlich erfolgt sein, gegen die Dienstanweisungen dieser Beamten verstoßen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1586.2003Dokumentnummer
JFR_09959690_03B01586_01