RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0284

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;

Rechtssatz

Umstände, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte, liegen etwa dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdete oder die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X05

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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