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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2 Z2;Rechtssatz
Eine Gefährdung sonstiger wichtiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 Z. 2 BDG 1979 darf - ähnlich wie bei der Vermutung der Befangenheit - keine bloß abstrakte sein, sondern muss vielmehr unter Beachtung der Erfahrungen des täglichen Lebens und des dienstlichen Aufgabenbereiches des Beamten möglichst konkret dargelegt werden. Eine durch die Nebenbeschäftigung bedingte Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete wie auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit können ein solches wesentliches dienstliches Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darstellen (Hinweis E 19.12.2001, Zl. 97/12/0064, mwN; hier:
gewerbsmäßige Nebenbeschäftigung eines suspendierten Bezirksinspektors des Kriminaldienstes als Kaufhausdedektiv).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120179.X02Im RIS seit
07.10.2002