RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 6

Stammrechtssatz

Bleibt ein beweglicher Gegenstand im Besitz des bisherigen Eigentümers, kann der Übergang der Verfügungsmacht auf den Erwerber nur dann angenommen werden, wenn (zumindest) die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140153.X03

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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