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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 6Stammrechtssatz
Bleibt ein beweglicher Gegenstand im Besitz des bisherigen Eigentümers, kann der Übergang der Verfügungsmacht auf den Erwerber nur dann angenommen werden, wenn (zumindest) die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140153.X03Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013