RS Vwgh 2002/7/3 2001/08/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2002
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Index

10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AHG 1949 §1;
AlVG 1977 §46;

Beachte

Besprechung in: ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 5

Stammrechtssatz

§ 46 AlVG stellt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen dar. Infolge dieser abschließenden Normierung ist der Arbeitslose in jenen Fällen, in denen er auf Grund einer von einem Organ des Arbeitsmarktservice schuldhaft erteilten unrichtigen Auskunft einen Schaden erleidet, der durch Anwendung des § 46 AlVG nicht abgewendet werden kann, auf die Geltendmachung allfälliger Amtshaftungsansprüche verwiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001080227.X03

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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