RS Vwgh 2002/7/3 98/08/0397

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Veröffentlicht am 03.07.2002
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §11 Abs2 idF 1996/201;
UrlaubsG 1976 §10 Abs1;
UrlaubsG 1976 §9 Abs1;

Rechtssatz

Die dem als Billeteur an der Staatsoper tätigen Dienstnehmer zum Ende einer Spielsaison jeweils bezahlte "Urlaubsentschädigung" führte unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis des Dienstnehmers in den Monaten Juli und August jeweils unterbrochen oder karenziert war, zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht gem. § 11 Abs. 2 ASVG (mit umfangreichen Ausführungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080397.X03

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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