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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §11 Abs2 idF 1996/201;Rechtssatz
Die dem als Billeteur an der Staatsoper tätigen Dienstnehmer zum Ende einer Spielsaison jeweils bezahlte "Urlaubsentschädigung" führte unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis des Dienstnehmers in den Monaten Juli und August jeweils unterbrochen oder karenziert war, zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht gem. § 11 Abs. 2 ASVG (mit umfangreichen Ausführungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998080397.X03Im RIS seit
07.11.2002