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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1998 §35 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung nach § 35 Abs. 2 und 4 ÄrzteG 1998 kommt nur dem antragstellenden Arzt gemäß § 8 AVG (auf Grund eines Rechtsanspruches) Parteistellung zu. Ein rechtliches Interesse des Arbeitgebers an der Erteilung der Bewilligung für den unter § 35 Abs. 1 ÄrzteG 1998 fallenden Arzt ist hingegen dem ÄrzteG 1998 nicht zu entnehmen.
Schlagworte
GesundheitswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110296.X02Im RIS seit
20.09.2002